Wissen & Praxis

Beiträge

Kompakte Fachhinweise und Praxiswissen zu Polizei- und Ordnungsrecht für den kommunalen Vollzugsdienst.

Polizeigesetz BW Juni 2026

Identitätsfeststellung: Wann und wie?

Der GVD darf eine Person zur Feststellung der Identität anhalten, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt oder die Person an einem gefährlichen Ort angetroffen wird. Ohne Rechtsgrundlage ist die Maßnahme rechtswidrig. Entscheidend ist die sorgfältige Dokumentation.

§ 26 PolG BW
Verwaltungsrecht Mai 2026

Verhältnismäßigkeit in 3 Stufen

Jede Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Das mildeste Mittel hat Vorrang. Wer direkt zur schärfsten Maßnahme greift, ohne mildere Alternativen zu prüfen, riskiert die Rechtswidrigkeit der gesamten Maßnahme.

§ 5 PolG BW
Ordnungswidrigkeiten April 2026

Bußgeldverfahren: Was in den Bericht muss

Ort, Zeit, Tathandlung, Personalien und Zeugen müssen vollständig dokumentiert sein. Fehlt die genaue Tatzeit oder sind die Personalien unvollständig, kann das Verfahren eingestellt werden. Sorgfalt bei der Ersterfassung ist entscheidend.

§ 53 OWiG
Strafprozessrecht März 2026

Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO

Jedermann darf eine Person vorläufig festnehmen, wenn diese auf frischer Tat betroffen wird und Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht festgestellt werden kann. Die Festnahme muss unverzüglich der Polizei übergeben werden.

§ 127 StPO
Straßenverkehr Februar 2026

Abschleppen: Voraussetzungen und Dokumentation

Abschleppen ist nur verhältnismäßig, wenn die Behinderung konkret und erheblich ist. Vor der Anordnung muss geprüft werden, ob der Fahrer erreichbar ist. Fotos und genaue Zeitangaben sind für die spätere Kostentragung unerlässlich.

§ 12 StVO / § 25 PolG BW
Polizeigesetz BW Januar 2026

Platzverweis vs. Aufenthaltsverbot

Der Platzverweis wirkt sofort und kurzfristig. Das Aufenthaltsverbot kann für längere Zeit angeordnet werden, erfordert aber eine konkrete Gefahrenprognose und schriftliche Begründung. Beide Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.

§§ 27a, 27b PolG BW
Immer die Rechtsgrundlage nennen
Jede Maßnahme im Bericht muss mit der konkreten Rechtsgrundlage begründet werden. Ohne Angabe der Ermächtigungsgrundlage fehlt die rechtliche Basis für das gesamte Verfahren.
Genaue Zeitangaben dokumentieren
Uhrzeit des Beginns und des Endes einer Maßnahme gehören in jeden Bericht. Bei Ordnungswidrigkeiten entscheidet die Tatzeit über Verjährung und Beweiswert.
Zeugen namentlich erfassen
Namen und Kontaktdaten von Zeugen sollten immer aufgenommen werden, auch wenn sie nicht direkt befragt werden. Im späteren Verfahren können sie entscheidend sein.
Milderes Mittel immer prüfen
Bevor eine eingriffsintensive Maßnahme angeordnet wird, muss geprüft und dokumentiert werden, warum ein milderes Mittel nicht ausreicht. Diese Abwägung gehört in den Bericht.

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