Identitätsfeststellung: Wann und wie?
Der GVD darf eine Person zur Feststellung der Identität anhalten, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt oder die Person an einem gefährlichen Ort angetroffen wird. Ohne Rechtsgrundlage ist die Maßnahme rechtswidrig. Entscheidend ist die sorgfältige Dokumentation.
§ 26 PolG BW